Ablauf & Kosten

Der Weg zur Psychotherapie

Die Kostenfrage

Gesetzlich Versicherte

Ich nehme mit meiner Praxis an der vertragsärztlichen Versorgung für gesetzlich versicherte Patient*innen teil (mit einem sog. Kassensitz). Damit bin ich berechtigt, Hilfesuchenden mit einem krankheitswertigen psychischen Leiden eine ambulante Psychotherapie anzubieten.

 

 

Dadurch entstehen für gesetzlich versicherte Patient*innen keine Kosten, da die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Kosten übernimmt.

 

 

Es ist keine Überweisung notwendig. Bringen Sie bitte Ihre elektronische Gesundheitskarte mit.

 

 

Eine genehmigte psychotherapeutische Leistung gilt nur bei der Krankenversicherung, bei der sie beantragt wurde. Bitte geben Sie daher frühzeitig bei einem anstehenden Krankenkassenwechsel Bescheid! 

Selbstzahler, Privatversicherte & Beihilfe

Ich biete eine Psychotherapie auch für Selbstzahler an. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Hierbei entfällt das unten genannte Gutachterverfahren und es werden keine ICD-10 Diagnosen gestellt. Der Ablauf entspricht hierbei in etwa der unten dargestellten Vorbereitung und Durchführung.


Die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten der Behandlung in der Regel gänzlich. Bitte klären Sie im Vorfeld Ihre vertraglichen Konditionen und ob eine Psychotherapie anteilig oder komplett übernommen wird. Auch hier orientieren sich die Kosten an der GOP.


Für private Behandlungen und über die Beihilfe habe ich nur wenige Plätze zur Verfügung. Bitte erfragen sie telefonisch meine derzeitigen Kapazitäten.



Das erste Kennenlernen und die Indikationsstellung

Telefonsprechstunde

Ein erstes Kennenlernen und eine Terminvereinbarung erfolgt immer über meine Telefonsprechstunde!

 

Hier gebe ich Ihnen eine erste Orientierung, kläre erste Fragen und lade Sie nach Möglichkeit zeitnah zur psychotherapeutischen Sprechstunde in meine Praxis ein.

 

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich auf Terminanfragen über Email nicht oder spät reagiere. Bitte rufen Sie mich an!

Psychotherapeutische Sprechstunde

In der psychotherapeutischen Sprechstunde nehmen wir uns die Zeit, Ihr Anliegen einen Raum zu geben, zu sortieren und eine Orientierung zu schaffen. 


Mir ist es wichtig, mit Ihnen eine gründliche Diagnostik durchzuführen. Ziel der Sprechstunden ist für mich, dass Sie wissen „was Sie haben“. 


Hierfür stehen uns 1-3 Sprechstundentermine zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass eine psychotherapeutische Sprechstunde noch keinen festen Therapieplatz bedeutet. Sie bekommen auf jeden Fall einen ausgefüllten Diagnostik-Bogen (PTV11) ausgehändigt und wir besprechen das weitere Vorgehen gemeinsam.

Die Vorbereitung

Probatorische Sitzungen

Der Mensch ist ein komplexes emotionales Wesen und die Psychodynamik im Erleben und in unserer Beziehungsgestaltung ist uns meist nicht bewusst. Dazu kann eine Symptomatik quälend sein und die Hoffnung verloren gehen.


Die probatorischen Sitzungen (lat. probare: untersuchen, erproben) dienen dazu, dass wir uns einen ersten Überblick über die zugrundeliegenden Thematiken verschaffen und die Themen gemeinsam ordnen. Hierfür blicken wir auf Ihre Biografie, ihren Lebensweg und derzeitige Belastungen. 


Mir ist es wichtig, mit Ihnen eine Orientierung zu schaffen, gemeinsam Therapieziele zu klären und einen Behandlungsplan zu erarbeiten.  


Vornehmlich geht es auch darum, beidseitig zu prüfen, ob wir uns menschlich und vertrauensvoll begegnen können. Eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung gilt nicht ohne Grund als wichtigster Wirkfaktor einer Psychotherapie!

 

Es stehen 2-5 probatorische Termine zur Verfügung.

Konsiliarbericht

Der Konsiliarbericht (lateinisch Consilium: „Beratung“, „Rat“, „Ratschlag“) ist zur Beantragung einer Psychotherapie notwendig. Dieser wird von einem zugelassenen Vertragsarzt ausgefüllt (z.B. Hausarzt, Psychiater*in, Neurolog*in) und mit dem Psychotherapieantrag eingereicht.

 

In diesem werden von ärztlicher Seite unter anderem aktuelle Beschwerden,  relevante anamnestische Daten, Vorbehandlungen, medikamentöse Behandlung und körperliche Untersuchungsbefunde vermerkt. Der Konsiliarbericht dient auch dazu abzuklären, ob der psychischen Erkrankung einer körperlichen Ursache entspringt und ob diesbezüglich etwas gegen eine psychotherapeutische Behandlung spricht.

 

 

Insgesamt dient er dazu, Behandlungsfehler zu vermeiden und die Behandlung besser auf sie anzupassen.

Beantragung des Therapiekontingents

 

Nach der Vorbereitung der Therapie mit Klärung der Therapieziele, des Behandlungsplans und Einigung auf den Therapievertrag, stellen wir den Antrag zur Psychotherapie bei Ihrem gesetzlichen Krankenversicherer.

Dabei stehen verschiedene zu beantragende Kontingente zur Verfügung. 

Akutbehandlung

In besonders akuten Krisenlagen stellt die Krankenkasse pro Krankheitsfall 24 Einheiten á 25 Minuten für eine Akutbehandlung zur Verfügung. Diese ist lediglich bei der Kasse anzuzeigen und kann dadurch sofort beginnen.

Kurzzeittherapie (12 + 12 Sitzungen)

Die Kurzzeittherapie (KZT) ist antragspflichtig, aber nicht gutachterpflichtig. Die KZT1 umfasst 12 Sitzungen und kann auf insgesamt 24 in der KZT2 ausgeweitet werden.

 

Die Krankenkasse prüft den Antrag und teilt Ihnen die Bewilligung mit. Drei Wochen nach Eingang des Antrags gilt der Antrag automatisch als bewilligt, sollten Sie nichts weiter von Ihrer Krankenkasse hören.

Langzeittherapie (60 Sitzungen)

Die Langzeittherapie (LZT) umfasst 60 Sitzungen und ist antragspflichtig und gutachterpflichtig. Das bedeutet, dass ein externer Gutachter von den Krankenkassen beauftragt wird, die Behandlungswürdigkeit und Finanzierung der Psychotherapie zu prüfen. Dafür verfasse ich einen anonymisierten Bericht, welcher unter Anderem Ihre Symptomatik, Thematik, Psychodynamik und die erarbeiteten Ziele, Behandlungsplan sowie Prognose enthält (siehe PTV3).

 

Der Bericht wird dem Gutachter*in in einem verschlossenen Umschlag zugesandt, sodass nur diese*r den anonymisierten Bericht liest. Daraus wird die Notwendigkeit und schließlich eine Bewilligung oder Ablehnung der beantragten Stunden abgeleitet und Ihrer Krankenkasse mitgeteilt.

 

Mit besonderer Begründung lässt sich vor Ablauf des Kontingents ein Verlängerungsantrag stellen.

Die Therapie

Psychodynamische Psychotherapie

Mit dem bewilligten Stundenkontingent starten wir postwendend in die eigentliche psychotherapeutische Behandlung. Ich behandle auf Grundlage der Psychodynamik, welche sich im Handwerk in der Psychoanalyse und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie unterscheidet. Ich arbeite tiefenpsychologisch fundiert und derzeit ausschließlich im Einzelsetting. 


Es findet pro Woche ein Einzelgespräch à 50 Minuten statt, in dem wir an einem gemeinsam formulierten Behandlungsfokus arbeiten. Dafür vereinbaren wir einen möglichst festen, wöchentlichen Termin. Bei Bedarf (vor allem zum Ende der Behandlung) ist es möglich, die Termine auch seltener stattfinden zu lassen. Ein wichtiger Faktor in der Bearbeitung der unbewusst wirksamen Erlebens- und Verhaltensmustern ist Kontinuität.

Telefonische Sprechzeiten

Bitte nutzen Sie meine Telefonsprechstunde zur Terminvereinbarung.

Telefonnummer: 05723 / 987 86 36


Montag: 07:30 – 07:55

Dienstag: 13:00 – 13:25

Mittwoch: 07:30 – 07:55

Donnerstag: 13:00 – 13:25

Freitag: 7:30 – 7:55

 

Eine Terminvereinbarung ist nur telefonisch und nur innerhalb der Sprechzeiten möglich!